Was tun bei Zahlungsunfähigkeit?

Sie sind in Zahlungsschwierigkeiten? Es droht ein Insolvenzverfahren? Ihr Betrieb kann den laufenden Zahlungsverpflichtungen kaum oder nicht mehr nachkommen?

Die Expert:innen-Tipps

  1. Handeln Sie rasch. Verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre wirtschaftliche Situation gegebenenfalls unter Beiziehung einer professionellen Begleitung.
  2. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Gesamt-Schuldensituation. Machen Sie eine Übersicht: Bei wem? Wie hoch? Seit wann? Welche Vereinbarung?  
  3. Stellen Sie die zu erwartenden Ein- bzw. Auszahlungen in einem Liquiditätsplan übersichtlich zusammen. 
  4. Steuern Sie die Außenkommunikation. Vermeiden Sie das Aufkommen von Gerüchten und Falschinformationen durch eine gezielte Kommunikation an Mitarbeiter:innen und Kund:innen.
  5. Reichen die Mittel, um einen außergerichtlichen Ausgleich mit den Gläubigern anzustreben? Machen Sie sich mit den Details dieses Ablaufes vertraut.
  6. Prüfen Sie, ob aufgrund der Vermögenssituation und der Gläubigerstruktur ein gerichtliches Sanierungsverfahren beantragt werden kann. Kann eine Quote von mindestens 30 % angeboten werden, versuchen Sie ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung zu erreichen.
  7. Sind die betrieblichen Mittel bzw. das Vermögen, das verkauft werden könnte, zu gering, um fällige Zahlungen zu tätigen, muss ein Insolvenzantrag gestellt werden. Überprüfen Sie, ob nicht bereits von dritter Seite eine Exekution beim Bezirksgericht eingetragen wurden.
  8. Überprüfen Sie, in welchem Ausmaß Gläubiger auf Ihr Privatvermögen zugreifen können.
  9. Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zur professionellen Begleitung mit Unternehmensberater:innen, Bilanzbuchhalter:innen oder Rechtsberater:innen Ihres Vertrauens auf!
  10. Beachten Sie, dass Masseverwalter:innen nicht Ihre Interessen, sondern die Interessen der Gläubiger vertritt.

Weitere Unterstützung 

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